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   BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77   

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https://dejure.org/1978,2081
BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77 (https://dejure.org/1978,2081)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1978 - VII ZR 57/77 (https://dejure.org/1978,2081)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1978 - VII ZR 57/77 (https://dejure.org/1978,2081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens gegen einen Baubetreuer - Zulässigkeit der Verweisung auf ein gemeinschaftliches Bausonderkonto - Mitglieder einer Bauerrichtungsgemeinschaft als selbstständige Gläubiger von Rückzahlungsansprüchen - Umfang des Anspruchs auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auszahlung eines Guthabens vom Baukonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 743
  • DB 1978, 2019
  • BauR 1978, 317
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 105/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77
    Das ergibt sich auch daraus, daß die Kläger nach dem Baubetreuungsvertrag lediglich verpflichtet waren, den Anteil der Baukosten zu zahlen, der ihrer Miteigentumsquote entsprach (vgl. auch BGH NJW 1959, 2160).

    Fraglich kann nur sein, welchen Regeln das Gemeinschaftsverhältnis folgt (vgl. BGH NJW 1959, 2160, 2161).

  • BGH, 28.01.1976 - VIII ZR 246/74

    Gemüseblatt - C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>),

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, daß der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben eine Einbeziehung des Dritten in seinen Schutzbereich erfordert und die eine Vertragspartei - für den Vertragsgegner erkennbar - redlicherweise damit rechnen darf, daß die ihr vom Vertragspartner geschuldete Obhut und Fürsorge in gleichem Maße auch dem Dritten entgegen gebracht wird (BGHZ 66, 51, 56/57 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77
    Die Kläger machen keine Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte wegen pflichtwidriger Entnahme von Geldern aus dem gemeinschaftlichen Baukonto geltend, wie es z.B. im Fall BGHZ 65, 264, 267 war.
  • BGH, 29.11.1974 - V ZR 73/73

    Vorliegen eines Vertrags zugunsten Dritter - Unterscheidung von vereinbarten

    Auszug aus BGH, 06.04.1978 - VII ZR 57/77
    Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter gewähren solchen am Vertrag nicht beteiligten Personen Schadensersatzansprüche, die den mit der Vertragserfüllung verbundenen Risiken ebenso nahe stehen wie der Gläubiger selbst und die aufgrund ihrer besonderen Beziehungen zum Gläubiger ebenso Schutz verdienen wie dieser (BGH NJW 1975, 344 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 42/78

    Vergabe durch Baubetreuer namens der Erwerber bei umfangreichem Vorhaben

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 6/79

    Vertragsabschluß nach dem sog. Bauherrenerlaß - Konkurrenz zwischen

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 130/78

    Bauherren oder Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Bestimmbarkeit

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 - BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 138/78

    Bauherren oder der Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Reine

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 184/78

    Bauherren oder der Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Reine

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

  • BGH, 17.01.1980 - VII ZR 324/78

    Bauherren oder der Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Reine

    Der Senat hatte es aber auch schon mit umfangreicheren Bauherrengemeinschaften zu tun: so waren es z.B. in der Sache NJW 1979, 2101 insgesamt 25 Wohneinheiten; im Urteil vom 6. April 1978 - VII ZR 57/77 = BauR 1978, 317 ging es um eine "größere Anzahl" von Erwerbern.

    Diese Funktion kann und soll aber gerade der Baubetreuer übernehmen (BGH BauR 1978, 317, 318).

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